Teilnahmebedingungen - Thema 2009: "Krise als Chance"
|
 |
 |
1.) Allgemeines Teilnahmeberechtigt sind sowohl professionelle als auch Amateurkarikaturisten aus allen Ländern ab dem 18. Lebensjahr, die zum Thema "Krise als Chance" eine Karikatur einreichen. Erlaubt sind maximal 3 Einreichungen pro Person. Preisgekrönte Werke anderer Wettbewerbe dürfen nicht eingereicht werden bzw. werden nicht gewertet.
Mit der Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen. Der "Austrian Cartoon Award" findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.
|
 |
 |
 |
2.) Einreichung – Einsendung Die Einreichungen zum "Austrian Cartoon Award 2009" können
ONLINE unter www.cartoonaward.com
oder am Postweg an
„Austrian Cartoon Award 2008“ c/o Werbeagentur Morré Johann-Kamp-Platz 1 A-8074 Graz-Raaba Austria/Europe
erfolgen.
Voraussetzung für die Teilnahme sind ordnungsgemäß ausgefüllte Anmeldeformulare (bei Online-Einreichungen ist kein zusätzliches Anmeldeformular erforderlich).
Download Einreichformular
|
 |
 |
 |
3.) Ablauf Vorrunde Alle Arbeiten, die bis spätestens 31. Juli 2009 ONLINE oder am Postweg (ausschließlich Kopien und digitale Unterlagen) eingereicht worden sind, werden in der Vorrunde von der ACA-Jury bewertet. Die besten 120 Einreichungen kommen in die Endrunde des Austrian Cartoon Award 2009.
Endrunde Alle Teilnehmer an der Endrunde müssen die Originale mit Signatur bis spätestens 10. September 2009 einsenden (Information erfolgt per eMail oder am Postweg). Treffen die Originale bis zu diesem Zeitpunkt nicht ein, so werden diese Einreichungen aus der Wertung genommen und weitere Vorrundenteilnehmer nachnominiert.
Eine Jury ermittelt schlussendlich die Preisträger. Diese werden schriftlich verständigt.
|
 |
 |
 |
4.) Jury Die Bewertung der Arbeiten erfolgt durch eine Jury, die sich aus Karikaturisten, Künstlern und Medienvertretern zusammensetzt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
|
 |
 |
 |
5.) "Annual 2009" zum Austrian Cartoon Award Die 120 besten Arbeiten werden in Zusammenarbeit mit dem M+N Medienverlag im jährlich erscheinenden ACA-Annual veröffentlicht.
|
 |
 |
 |
6.) Urheberrechte Durch ihre Teilnahme gewähren die Teilnehmer dem Veranstalter das Recht, die Karikaturen für Werbezwecke zu verwenden (Annual, Katalog, Werbung in Zeitungen, Magazinen und anderen Medien, Plakate, Kalender, Repräsentationsgeschenke des Veranstalters, etc.). Die eingereichten Originale verbleiben beim Veranstalter und werden nicht retourniert.
Der Veranstalter nimmt sich das Recht heraus, aufgrund von unvorhergesehener Sponsorabsagen, die ausgeschriebenen Preisgelder zu reduzieren. In diesem Fall haben die Preisträger einen Anspruch auf 50 Prozent des ursprünglich ausgeschriebenen Preisgeldes.
Der "Austrian Cartoon Award" findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Gerichtsstand Graz.
|
 |
 |
 |